Hallo ##vorname##,

wir begrüßen Dich zu neuen Informationen, es geht dieses Mal um unsere Ausleihe.

Neue Regeln für die Ausleihe von Ausrüstung

wie schon auf der Mitgliederversammlung diskutiert, ist unsere Ausrüstung schon mal längere Zeit ausgeliehen, während andere auf eben diese Ausrüstungsteile warten. Unser Selbstverständnis als Tauchverein ist es, den Tauchsport zu fördern und zu diesem Zwecke den Mitgliedern auch Tauchausrüstung zur Verfügung zu stellen. Da unsere Ressourcen natürlich begrenzt sind, müssen wir als Verein aber auch Prioritäten setzen.

Der Vorstand hat diese Situation intensiv diskutiert. Unsere Prioritäten haben wir so definiert, dass insbesondere die Ausbildung und unsere Tauchanfänger bevorzugt bei der Ausleihe berücksichtigt werden sollen. Bei den erfahreneren Vereinsmitgliedern gehen wir davon aus, dass diese sich im Laufe der Zeit eigene Ausrüstung zulegen.

In Kürze unsere Leitsätze:

  • Die Ausleihe soll auch weiterhin kostenfrei bleiben.
  • Die Ausleihe ist für jedes Vereinsmitglied offen.

Und so sehen die neuen Regeln im Detail aus:

  • Es wird keine Leihgebühr oder Pfand erhoben.
  • Die Ausleihe wird zeitlich befristet:
    • Bei Kursteilnahme für die Dauer des Kurses.
    • Für bevetierte Taucher beträgt die Ausleihezeit zwei Wochen.
    • Abweichungen sind nach Absprache möglich.
  • Das Rückgabedatum wird bei der Ausleihe festgehalten.

Der Ausleihende wird automatisch per Mail über das Rückgabedatum informiert.

  • Direkt am Tag der Ausleihe.
  • Zwei Tage vor Ende der Leihfrist als Erinnerung.
  • Als Mahnung nach Überschreiten der Ausleihfrist.

Bei Überschreiten der Leihfrist um mehr als eine Woche wird eine Säumnisgebühr fällig.

  • Die Säumnisgebühr beträgt 10€ pro angefangene Woche pro Ausleihe (der Betrag bleibt der Gleiche auch wenn mehrere Teile ausgeliehen wurden).
  • Säumnisgebühren werden durch den Verein quartalsweise in Rechnung gestellt.

Der Zustand des Equipments wird bei Ausleihe und Rückgabe gemeinsam geprüft.

Der Ausleiher erhält ein Merkblatt zur pfleglichen Behandlung und Reinigung des Equipments.

Ja, die Liste der Ausleihregeln sieht lang aus, aber so viel hat sich gar nicht geändert. Unser Ziel ist es, die Ausleihe so einfach wie möglich zu gestalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass auch Equipment zum Ausleihen verfügbar ist. Wir vertrauen darauf, dass ihr diese Neuregelung begrüßt, denn wir glauben, dass ihr gern zukünftig die Ausrüstung unseres Vereins zur Ausleihe im Kammerl vorfinden möchtet, und sie nicht in Kellern über den Landkreis verteilt ist.

Euer Vorstand,
Karsten, Anne und Axel.


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